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Steuerseminare und Kurse zum Steuerrecht der Schweiz

Weiterbildungsverpflichtung für Treuhänder

Treuhänder gehen mit ihrer Mitgliedschaft bei den Schweizerischen Treuhänderverbänden Treuhand|Suisse sowie Treuhand-Kammer spezielle Weiterbildungsverpflichtungen ein. Treuhänder sind darum verpflichtet, ein jährliches Pensum an Weiterbildungsveranstaltungen zu besuchen.

Für Personen, die Weiterbildungsverpflichtungen unterliegen, ist es wichtig, über die Anerkennung von Steuerseminaren und Steuerkursen Bescheid zu wissen.

Die Anerkennung von Steuer-Fachseminaren, wozu – mit Ausnahme von Migros-Kursen zum Ausfüllen der Steuererklärung – u.a. sämtliche Steuerseminare und Kurse auf www.seminar-portal.ch zählen, ist für Treuhänder von im Hinblick auf ihre Weiterverpflichtung natürlich zu beachten.

Die Berechnung erfolgt – je nachdem, ob die Weiterbildungsverpflichtung des Schweizerischen Treuhänder-Verbandes Treuhand|Suisse, die Weiterbildungsverpflichtung der Treuhandkammer oder weiterer Verbände erfüllt werden soll – jeweils in Tagen oder Stunden. Ein Halbtages-Steuerseminar kann in der Regel jeweils mit 4 Stunden angerechnet werden.

Weitere Weiterbildungsverpflichtungen im Finanzbereich

Bis ins Jahr 2012 kannte auch der FinanzPlaner Verband Schweiz fpvs eine Weiterbildungsverpflichtung mit eigenem Anerkennungssystem. Dieses existiert heute nicht mehr.

Die SFPO (Swiss Financial Planners Organization) sieht jedoch noch eine Weiterbildungsverpflichtung für seine Mitglieder vor. Abhängig ist diese von der Art der Lizenz des Finanzintermediärs (AFP-Sizenz). Die Details zur Weiterbildungsverpflichtung finden Sie auf der Webseite der SFPO.